Grundsatzbeschlüsse

Grundsatzbeschlüsse des Vereins „Harz Gamer e.V.”

(nachfolgend Verein genanntStand 11.01.2013

Diese Grundsatzbeschlüsse sind nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen, Hausordnung der Vereinsräume sowie Besucherregelung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

I Beiträge & Gebühren

 

1. Beschlüsse

2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

3. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. des nächsten Monat erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

2. Beiträge

Beitrags- Mitgliedsform / Beitragshöhe

  • Ordentliche Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 12,00 €/ Monat
  • Ordentliche Mitglieder – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr: 6,00 €/ Monat
  • Fördermitglieder: Fördermitgliedsbeiträge werden nach Absprache festgesetzt.

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird bis spätestens zum 03. eines jeden Monats auf das Beitragskonto des Vereins überwiesen.

4. Bei Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden.

5. Für zusätzliche Angebote (z.B. Turniere) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

6. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz

gespeichert.

3. Aufnahmegebühr

Bei Beantragung einer ordentlichen Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 €fällig. Bei einer Anmeldung bis zum 31.01.2013 entfällt die Aufnahmegebühr.

4. Reinigungspauschale

Um die Ordnung der Räumlichkeiten / Toiletten zu gewährleisten, erhebt der Harz Gamers e.V. z. Zt. keine Reinigungspauschale von den ordentlichen Mitgliedern. Fördermitglieder bleiben von der Zahlung befreit.

5. Gäste

Der Harz Gamer e.V. steht Gästen natürlich offen. Gäste leisten bei Besuch eine Spende in der aus ihrer Sicht angemessenen Höhe um uns bei der Raummiete und den Plattenbaukosten zu unterstützen. Wird eine Regelmäßigkeit festgestellt, wird der Besucher auf eine ordentliche Mitgliedschaft angesprochen.

6. Vereinskonto

Harz Gamer e.V.

Bank: siehe Download

Konto: siehe Download

BLZ: siehe Download

Die Kontodaten folgen nach Eröffnung eines Vereinskontos.

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

7. Besucherregelung

Es gibt eine klare Trennung zwischen Gäste und Besuchern. Wir betrachten Personen, die keinen eigentlichen Bezug zum Tabletophobby und Spielehobby haben, als Gäste.

Diese sind jederzeit herzlich Willkommen. Unter Besuchern verstehen wir Freunde, Bekannte und Interessierte, die nicht direkt aus Goslar und der Region Goslar kommen und die Clubräume dadurch sehr unregelmäßig nutzen.

Den Besuchern bietet der Verein die Möglichkeit die Clubräume und das Inventar gegen eine Gebühr in Höhe von 3,00 €pro Tag zu nutzen. Bei einer Einladung durch ein ordentliches Vereinsmitglied kann auf die Gebühr einmalig verzichtet werden. Diese Gebühr ist notwendig, um die Finanzierung und Erhaltung des Inventars zu gewährleisten. Für alle anderen, die die Clubräume und das Inventar regelmäßig nutzen, kommt nur eine Mitgliedschaft in Frage.

8. Mahnverfahren

Bei Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge behält sich der Verein ein Mahnverfahren vor:

1. Schritt: Zahlungsverzug von 2 Mitgliedsbeiträgen

– Rückstand des Zahlungsverzuges wird festgestellt

– Entfall des Wahlrechtes

– Schriftliche Zahlungserinnerung

2. Schritt: Zahlungsverzug von 3 Mitgliedsbeiträgen

– Entfall Nutzungsrecht der Räumlichkeiten

– Mahnung

3. Schritt: Zahlungsverzug von 4 Mitgliedsbeiträgen

– 2. Mahnung mit Zahlfrist von 14 Tagen

– Kündigung der Mitgliedschaft bei ausbleibender Zahlung per Vorstandsbeschluss

9. Nutzung der Räumlichkeiten

Der Vorstand behält sich vor die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten zu regeln und eine Hausordnung in Kraft zu setzen.

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